Allgemeine Geschäftsbedingungen der DTP Motorteile GmbH Röntgenstraße 22, 21493 Schwarzenbek

  1. Allgemeines
    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes von uns abgeschlossenen Vertrages.
    2. Etwaige Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so soll es auf die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages als solchen ohne Einfluss bleiben. Die unwirksame Bestimmung gilt als ersetzt durch eine Bestimmung, die geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck einer unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen.
    4. Soweit diese Bedingungen Regelungen für den Verkehr mit Unternehmern enthalten, gelten diese nur gegenüber einem Unternehmer, der bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, sowie einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand Schwarzenbek vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
  2. Angebote, Vertragsabschluss, Preise und Widerrufsrecht
    1. Unsere Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit frei bleibend. Mit seiner Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die von ihm bestellte Ware erwerben zu wollen. Die zum Vertragsabschluss führende Annahme kann durch die Auslieferung der Ware oder durch die Erbringung der Dienstleistung oder dadurch erklärt werden, dass wir dem Käufer in sonstiger Weise die Annahme seiner Beststellung bestätigen. Mit der Annahme durch uns ist der Vertrag zustande gekommen.
    2. Verbraucher werden ausdrücklich auf das zu ihren Gunsten bestehende Widerrufsrecht hingewiesen. Verbraucher sind an ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der Ware den Vertragsabschluss widerrufen. Dieser Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes an die Anschrift: DTP Motorteile GmbH, Röntgenstraße 22, 21493 Schwarzenbek. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
    3. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
    4. Unsere Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich ab Lager Schwarzenbek.
  3. Versand
    1. Unsere Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab Lager. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Käufers.
    2. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer, Versandbeauftragten oder Abholer auf den Käufer über. Das gilt auch dann, wenn die Frachtkosten aufgrund individueller Vereinbarung von uns getragen werden oder wir den Versand durch eine Transportperson selbst durchführen.
    3. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
  4. Lieferung, Rücktritt
    1. Angaben zum Liefertermin sind unsererseits unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Die Vereinbarung fester Liefertermine bedarf der Schriftform.
    2. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Wir sind daher zum Rücktritt berechtigt, wenn unser Lieferant den mit uns vor Abschluss des jeweiligen Verkaufsvertrages geschlossenen Einkaufsvertrag aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht erfüllt.
    3. Darüber hinaus sind wir berechtigt, von geschlossenen Verträgen zurückzutreten, wenn sich infolge von Katastrophen, Kriegsereignissen oder ähnlichen Umständen die Warenbeschaffung gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wesentlich erschwert. Als eine wesentliche Erschwerung gilt es in jedem Falle, wenn der Marktpreis des Kaufgegenstandes zwischen dem Abschluss des jeweiligen Verkaufsvertrages und dem vorgesehenen Liefertermin um 25% oder mehr gestiegen ist.
    4. Bei von uns nicht zu vertretenden Störungen in unserem Betrieb oder Lager sowie bei behindernden behördlichen Maßnahmen wird die Lieferfrist um die Dauer der Störung verlängert. Darüber hinaus sind wir berechtigt, von abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten, wenn die Störung ohne unser Verschulden über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen andauert. Störung im vorgenannten Sinne schließt auch solche Betriebsunterbrechungen oder Einschränkungen ein, die durch Personalausfall größeren Umfangs infolge von Krankheiten, Arbeitskampfmaßnahmen oder ähnlichem verursacht werden.
  5. Abnahme und Übernahme
    1. Der Käufer ist verpflichtet, auch Teillieferungen entgegenzunehmen. Teillieferungen können sofort in Rechnung gestellt werden.
    2. Bei Lieferungen auf Abruf stellt der Abruf innerhalb der vereinbarten Frist eine Hauptpflicht dar.
  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Kaufpreisforderung sowie aller anderen uns gegen den Käufer zustehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
    2. Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware von dem Käufer be- oder verarbeitet, so erfolgt die Be- und Verarbeitung für uns als „Hersteller“ im Sinne des § 950 BGB.
    3. Wird unsere Vorbehaltsware mit eigener Ware des Käufers oder mit fremder Vorbehaltsware verbunden, vermischt oder zusammen mit solcher Ware verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum ab der neuen Sache oder an dem vermischten Bestand im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu der anderen Ware zu der Zeit der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung. Auf die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung herbeigeführte Wertsteigerung erheben wir keinen Anspruch.
      1. Der Käufer tritt seine Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware sowie gemäß Ziffer 6.2 in unserem Eigentum bzw. gemäß Ziffer 6.3 in unserem Miteigentum stehenden Ware zur Sicherheit für alle uns im Zeitpunkt der Weiterveräußerung gegen den Käufer zustehenden Ansprüche bereits jetzt an uns ab.
      2. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware, die gemäß Ziffer 6.3 in unserem Miteigentum steht, gilt als abgetreten jedoch nur der Teil der Forderung, der dem Wert unseres Miteigentumsanteils entspricht.
      3. Hat der Käufer die Forderung aus dem Weiterverkauf im Rahmen des echten Factoring verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab.
      4. Die vorstehenden Abtretungen nehmen wir hiermit ausdrücklich an.
      5. Übersteigt der Wert der uns zur Sicherheit abgetretenen Forderungen unsere Ansprüche gegen den Käufer um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, darüber hinaus bestehende Sicherheiten freizugeben.
    4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware sowie der gemäß Ziffer 6.2 in unserem Eigentum bzw. gemäß Ziffer 6.3 in unserem Miteigentum stehende Waren nur im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsverkehrs und nur unter der Voraussetzung berechtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß Ziffer 6.4 auf uns übergeht.
    5. Der Käufer ist verpflichtet, unsere Vorbehaltsware sowie die gemäß Ziffer 6.2 in unserem Eigentum bzw. gemäß Ziffer 6.3 in unserem Miteigentum stehende Ware gegen Verlust und Beschädigung aufgrund von Feuer, Diebstahl, Wasser und ähnlicher Gefahren ausreichend zu versichern und uns auf Verlangen den Versicherungsschutz nachzuweisen. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen – gegebenenfalls anteilig – an uns ab. Auch die vorstehende Abtretung wird hiermit angenommen.
    6. Irgendeine Beeinträchtigung unserer Vorbehaltsware sowie der gemäß Ziffer 6.2 in unserem Eigentum bzw. gemäß Ziffer 6.3 in unserem Miteigentum stehende Ware ist uns ebenso unverzüglich bekanntzugeben, wie Zugriffe dritter darauf.
    7. Nehmen wir aufgrund des Eigentumsvorbehalts den Kaufgegenstand zurück, so gilt das nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir können uns aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.
  7. Zahlung
    1. Die Forderungen aus unseren Rechnungen sind nach unserer Wahl, sofern nichts anderes vereinbart ist, per Vorauskasse zahlbar. Unbeschadet einer einzelvertraglichen Ware ist der Kaufpreis sofort fällig bei Abholung bzw. Lieferung.
    2. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Zahlungsbestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
    3. Der Käufer kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung nicht gezahlt hat. Mit Zugang einer Mahnung tritt Verzug gegebenenfalls auch vor Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ein. Verzugszinsen werden gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Zinsschadens bleibt vorbehalten.
    4. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. § 321 BGB findet mit der Maßgabe Anwendung, dass uns die dort vorgesehene Einrede auch dann zusteht, wenn die Vermögenslage des Käufers bereits bei Vertragsschluss schlecht war, dies uns jedoch nicht bekannt gewesen ist.
    5. Unternehmer können ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen nicht geltend machen. Verbrauchern und Unternehmern gegenüber ist ferner die Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch bzw. die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  8. Gewährleistung
    1. Angaben zu unseren Waren sind generell reine Beschaffenheitsangaben, es sei denn, sie werden ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bezeichnet.
      1. Mängel, die offen zutage liegen, so dass sie auch dem nicht fachkundigen Kunden ohne besondere Aufmerksamkeit sofort auffallen, sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich uns gegenüber anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten im übrigen die § 377 ff. HGB. Im übrigen sind Gewährleistungsansprüche generell ausgeschlossen, wenn infolge von Weiterversand oder Be- bzw. Verarbeitung der von uns gelieferten Ware oder anderer Umstände unsererseits nicht mehr einwandfrei geprüft und festgestellt werden kann, ob ein Mangel der Ware tatsächlich vorliegt.
      2. Gewährleistungsansprüche verjähren bei Verbrauchern nach 24 Monaten und die Verjährung beginnt mit Ablieferung der Sache.
      3. Handelt es sich bei den Liefergegenständen um gebrauchte Gegenstände an den Kunden veräußert, so verjähren die Gewährleistungsansprüche nach 12 Monaten. Gegenüber Unternehmern ist die Gewährleistung beim Verkauf gebrauchter Gegenstände generell ausgeschlossen.
      4. Nimmt uns der Kunde auf Gewährleistung in Anspruch, und stellt sich heraus, dass ein Gewährleistungsanspruch nicht besteht (zum Beispiel Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung des Kaufgegenstandes, Nichtbestehen eines Mangels), so hat uns der Kunde alle im Zusammenhang mit der Überprüfung des Kaufgegenstandes entstehenden Kosten zu ersetzen, sofern er sie grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat
  9. Haftung
    In allen Fällen, in denen wir im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern oder Unternehmern aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt insoweit die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist insoweit jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
  10. Schutz- oder Urheberrechte
    1. Der Käufer wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf die Verletzung von Schutz- oder Urheberrechten unserer Marke stößt oder darauf hingewiesen wird. Als Eigentümer der Marke DTP werden wir unsere Rechte gegebenenfalls auf unsere Kosten verteidigen und durchsetzen. Grundsätzlich gewähren wir das Recht zum Weiterverkauf an Dritte, sofern es sich um DTP-Originalware handelt und die Ware nur in von uns schriftlich genehmigten Vertriebsgebieten verkauft wird.
    2. Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt ändert oder in das System integriert.
  11. Datenschutz
    Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen personenbezogenen Daten über unsere Besteller, gleich ob sie von diesen selbst oder von Dritten stammen, in Einklang mit den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und sonst wie zu verwerten.